Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Besonders betroffen sind digitale Angebote wie Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen. Wer online tätig ist, muss sicherstellen, dass die eigenen Inhalte für alle Menschen, unabhängig von möglichen Einschränkungen, zugänglich sind.
Die digitale Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, sondern auch Personen mit motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Eine klare Struktur, gut lesbare Inhalte und die Möglichkeit, eine Website ohne Maus zu bedienen, sind zentrale Anforderungen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern profitieren auch von einer verbesserten Nutzererfahrung und einer größeren Reichweite.
Ziele und Anwendungsbereiche des BFSG
Das Hauptziel des BFSG ist es, einen einheitlichen Standard für digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union zu schaffen. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, ohne auf Unterstützung Dritter angewiesen zu sein. Gleichzeitig sorgt das Gesetz für mehr Rechtssicherheit, indem es klare Vorgaben definiert, die Unternehmen bis 2025 umsetzen müssen.
Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von digitalen und physischen Produkten und Dienstleistungen. Besonders betroffen sind Unternehmenswebsites, Online-Shops und digitale Dienstleistungen, die direkt mit Kunden interagieren. Auch Buchungssysteme, Online-Banking oder mobile Apps müssen barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen ihre digitalen Inhalte entsprechend anpassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Auswirkungen auf Websites und Online-Shops
Für Betreiber von Websites und Online-Shops bedeutet das BFSG, dass sie ihre digitalen Angebote in mehreren Bereichen überarbeiten müssen. Die Navigation muss klar strukturiert sein, sodass sich alle Nutzer intuitiv zurechtfinden können. Kontraste, Schriftgrößen und Farben müssen anpassbar sein, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Visuelle Inhalte wie Bilder oder Videos benötigen Alternativtexte oder Untertitel, damit sie auch für Nutzer mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen verständlich sind.
Neben der inhaltlichen Gestaltung spielt auch die technische Umsetzung eine große Rolle. Websites müssen mit Screenreadern kompatibel sein und sollten sich vollständig per Tastatur bedienen lassen. Formulare und interaktive Elemente müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern fehlerfrei ausgefüllt werden können. Die Anforderungen des BFSG orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, einem international anerkannten Standard für barrierefreie digitale Inhalte.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die ihre Websites nicht an die neuen Vorschriften anpassen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Neben Bußgeldern und möglichen Abmahnungen kann es auch zu einem erheblichen Reputationsverlust kommen. Eine nicht barrierefreie Website kann potenzielle Kunden ausschließen und dazu führen, dass sie sich für barrierefreie Alternativen entscheiden.
Darüber hinaus hat Barrierefreiheit auch einen direkten Einfluss auf die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Websites, die den Anforderungen des BFSG entsprechen, haben oft eine bessere Nutzererfahrung, was sich positiv auf das Ranking in Google auswirkt. Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren somit nicht nur von rechtlicher Sicherheit, sondern auch von einem Wettbewerbsvorteil.
Unterstützung bei der Umsetzung des BFSG
Das Wichtigste zum BFSG in Kürze
- Inkrafttreten: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025 in Deutschland.
- Betroffene Bereiche: Websites, Online-Shops, mobile Apps, digitale Buchungssysteme, Online-Banking und andere digitale Dienstleistungen.
- Ziele: Einheitliche Barrierefreiheitsstandards in der EU, bessere digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und klare gesetzliche Vorgaben für Unternehmen.
- Anforderungen: Klare Navigation, lesbare Inhalte, alternative Texte für Bilder und Videos, Kompatibilität mit Hilfstechnologien, barrierefreie Formulare und interaktive Elemente.
- Folgen bei Nichteinhaltung: Bußgelder, Abmahnungen, Verlust von Kunden, schlechteres Suchmaschinen-Ranking.
- Selbst-Check: Unternehmen können ihre digitale Barrierefreiheit hier testen: Zum Test.
- Unterstützung: Wer Hilfe bei der Umsetzung braucht, kann sich professionell beraten lassen, um alle Anforderungen zu erfüllen und Vorteile im Online-Marketing zu nutzen.
Selbst-Check zur Barrierefreiheit
Um herauszufinden, ob eine Website oder ein Online-Shop bereits barrierefrei ist oder ob noch Optimierungen nötig sind, gibt es einen kostenlosen Selbst-Check. Mit diesem Tool lässt sich der aktuelle Stand der digitalen Barrierefreiheit schnell und unkompliziert prüfen:
Dieser Test hilft Unternehmen, mögliche Mängel zu erkennen und gezielt Verbesserungen vorzunehmen.